vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EO § 301 Abs 1 und 2

ArbeitsrechtARD 4935/28/98 Heft 4935 v. 26.5.1998

( EO § 301 Abs 1 und 2 ) Das Gesetz statuiert die Verpflichtung des Drittschuldners, sich zum Bestehen der Forderung zu äußern, ohne Rücksicht darauf, ob die vom Gläubiger angeführte Forderung zu Recht besteht oder nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte