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EO § 290a Abs 3, IESG § 8

ArbeitsrechtARD 4935/29/98 Heft 4935 v. 26.5.1998

( EO § 290a Abs 3, IESG § 8 ) Der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ist pfändbar, so dass auch der Überweisungsgläubiger eines Arbeitnehmers berechtigt ist, die Ansprüche des Arbeitnehmers beim Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds geltend zu machen. OGH 8 Ob S 396/97m v. 22.12.1997.

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