( ASVG § 4 Abs 2 ) Wurden einem Hausbetreuer in einem Werkvertrag nur Reinigungsarbeiten übertragen und keine Aufgaben der Wartung (z.B. werden Glühbirnen von einem anderen Mieter ausgetauscht) und der Beaufsichtigung (Haussprechanlage), besteht keine Versicherungspflicht nach § 4 Abs 2 ASVG, insbesondere wenn weder der Arbeitstag noch die Arbeitsdauer festgelegt worden ist. VwGH 95/08/0161 v. 24.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)