( Innsbr. GehsteigabgG § 2 Abs 1 ) Ein - auf einer bundesgesetzlichen Regelung, nämlich dem Eisenbahngesetz 1957, gegründeter - eisenbahnrechtlicher Baugenehmigungsbescheid kann keinen Baubewilligungsbescheid im Sinne des § 1 Abs 2 dritter Satz Gehsteigabgabegesetz darstellen. VwGH 94/17/0099 v. 26.01.1998. (Bescheid aufgehoben)