( EFZG § 2 Abs 4 ) Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen einer Dienstfreistellung keinen Entgeltanspruch erwerben, den er wegen ausgeschöpfter Krankenstandsdauer nach dem EFZG nicht mehr hat. ASG Wien 19 Cga 118/95a, 19 Cga 180/95v v. 01.09. 1997, rk.
( EFZG § 2 Abs 4 ) Ein Arbeitnehmer kann im Rahmen einer Dienstfreistellung keinen Entgeltanspruch erwerben, den er wegen ausgeschöpfter Krankenstandsdauer nach dem EFZG nicht mehr hat. ASG Wien 19 Cga 118/95a, 19 Cga 180/95v v. 01.09. 1997, rk.