( EG-Vertrag Art 48, VO (EWG)Nr 1612/68 ) Schließen Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraxis bei der Gewährung von Dienstalterszulagen und der tariflichen Einstufung eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst die Berücksichtigung von Dienstzeiten in der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaates allein deshalb aus, weil diese Dienstzeiten nicht in der nationalen öffentlichen Verwaltung zurückgelegt worden sind, verstößt dies gegen Gemeinschaftsrecht. EuGH Rs. C-187/96 v. 12.03.1998.