vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 303 Abs 4

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4929/33/98 Heft 4929 v. 28.4.1998

( BAO § 303 Abs 4 ) Das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel ist nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Tatsachen und Beweismittel kommen neu hervor, wenn sie der zur Abwicklung eines bestimmten Verfahrens berufenen Organisationseinheit der Behörde noch nicht bekannt gewesen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte