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AZG § 5, § 19a, KV f. pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken

RechtsmittelerledigungenARD 4929/27/98 Heft 4929 v. 28.4.1998

( AZG § 5, § 19a, KV f. pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken ) Die Bereitschaftsdienste in einer Apotheke während der Mittagspause und am Wochenende fallen unter den Begriff der sogenannten Arbeitsbereitschaft (Bereitschaftszeit) im Sinne des § 5 und § 19a AZG.

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