( AVRAG § 3 Abs 1, ZPO § 405 ) Das Urteil des ASG Wien 13 Cga 257/94x v. 11. 7. 1997 = ARD 4902/1/98, betreffend Betriebsübergang durch Übernahme des Anzeigenverkaufs, wurde nur insofern abgeändert, als darin auch eine nicht beantragte Ausstellung eines Dienstzettels zugesprochen worden war. OLG Wien 8 Ra 380/97d v. 04.02.1998.
Anm.: Bestätigt durch OGH 8 Ob A 143/98g v. 21. 10. 1999, ARD 5085/3/99.