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BF-DO § 64 Abs 2 Z 3

RechtsmittelerledigungenARD 4929/28/98 Heft 4929 v. 28.4.1998

( BF-DO § 64 Abs 2 Z 3 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 9 Ra 226/97i v. 13. 10. 1997 = ARD 4917/34/98, betreffend Ermahnung als Ausspruchsvoraussetzung für eine Kündigung nach der Bundesforste-Dienstordnung, wurde keine Folge gegeben. OGH 8 Ob A 23/98k v. 29.01.1998.

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