Erlass des BMF 04 4282/7-IV/4/98 v. 05.und10.2.1998; AÖFV 1998/84, 44. Stück, ausgegeben am 16. 4. 1998
„Artikel 1
(1) In Österreich ansässige Abgabepflichtige, die als Grenzgänger im Sinne von Art 15 Abs 4 des österreichisch-schweizerischen Abkommens vom 30. Jänner 1974 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) bei schweizerischen Arbeitgebern beschäftigt sind, haben bei ihrer Besteuerung in Österreich nach Maßgabe von § 68 Abs 8 EStG 1988 in Bezug auf Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie für Überstundenzuschläge in gleichem Umfang Anrecht auf die in § 68 öEStG vorgesehenen Steuerfreibeträge wie die bei österreichischen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer.