vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 213a, ASGG § 46 Abs 3 Z 3

SozialversicherungARD 4929/16/98 Heft 4929 v. 28.4.1998

( ASVG § 213a, ASGG § 46 Abs 3 Z 3 ) Bei der Integritätsabgeltung handelt es sich um eine einmalige Leistung (§ 213a Abs 2 ASVG), auch wenn die Höhe der Integritätsabgeltung nach einem Vielfachen der Höchstbemessungsgrundlage zu ermitteln ist, so dass die Revisionszulässigkeit aus dem Grund der wiederkehrenden Leistung nicht gegeben ist. OGH 10 Ob S 123/97d v. 22.05.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte