( EStG § 1, DBA-BRD Art 9 Abs 3 ) Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses österreichischer Grenzgänger mit deutschen Arbeitgebern stellen auch dann sonstige Bezüge aus dem Grenzgänger-Dienstverhältnis dar, wenn diese Zahlungen erst mehrere Monate nach Beendigung der aktiven Tätigkeit ausgezahlt werden. BMF v. 19.01.1997. (SWI 1998/156, Heft 4)