( Wr. ParkometerG § 1a ) Die Erteilung einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft ist der Nichterteilung einer Lenkerauskunft gleichzuhalten; es handelt sich hiebei nicht um voneinander zu unterscheidende strafbare Handlungen. VwGH 96/17/0345 und VwGH 96/17/0372 v. 26.01.1998. (Beschwerden abgewiesen)