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Wr. GetrStG § 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4927/51/98 Heft 4927 v. 21.4.1998

( Wr. GetrStG § 1 ) In einem Bordell ausgeschenkte Getränke sind auch dann getränkesteuerpflichtig, wenn die im Bordell vereinnahmten Entgelte für „erotische Gespräche“ mit Prostituierten verrechnet wurden. VwGH 96/16/0126 v. 21.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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