( ASVG § 123 Abs 4, § 252 Abs 2 ) Die durch den Präsenzdienst verursachte Verlängerung der Kindeseigenschaft durch Verzögerung im Beginn oder bei der Fortsetzung der Ausbildung kann, um ein geordnetes Studium zu gewährleisten, durchaus einen längeren Zeitraum umfassen, als der Präsenzdienst tatsächlich dauerte. OLG Linz 12 Rs 175/96 v. 31.07.1996. (ZAS Jud. 1/1998)