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ArbVG § 105 Abs 2

RechtsmittelerledigungenARD 4922/37/98 Heft 4922 v. 31.3.1998

( ArbVG § 105 Abs 2 ) Eine dem Arbeitgeber nicht innerhalb der zwingenden und unerstreckbaren 5-Tage-Frist, somit verspätet zugegangene Stellungnahme des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Kündigung ist rechtsunwirksam. OGH 9 Ob A 151/97i v. 22.10.1997(siehe dazu ausführlicher ARD 4920/7/98), in Abänderung von OLG Wien 7 Ra 142/96w v. 25. 10. 1996 = ARD 4823/12/97 und ASG Wien 24 Cga 199/94y v. 24. 2. 1995 = ARD 4695/15/95.

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