( ArbVG § 2 Abs 2 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 9 Ra 404/96i v. 25. 4. 1997 = ARD 4853/27/97, betreffend Übertragung der Verwaltung einer Arbeitsstiftung durch einen Kollektivvertrag an einen Verein, wurde insofern Folge gegeben, als wegen ungenügender Feststellungen über die Identität des Vereins die Urteile des OLG Wien und des ASG Wien aufgehoben wurden. OGH 8 Ob A 252/97k v. 11.12.1997.