( UStG § 18 Abs 7 ) Eine Trennung der Entgelte ist nicht in allen Fällen unzumutbar, in denen entsprechende maschinelle Einrichtungen fehlen. Bei Fehlen von mechanischen oder elektronischen Hilfsmitteln können z.B. Küchenumsätze auf Grund der vorhandenen Bestellzettel anhand von Strichlisten festgehalten werden. VwGH 95/13/0230 v. 10.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)