( UmgrStG Art III, EStG § 4 Abs 4 ) Als Folge einer umgründungsbedingten Trennung eines Kapitalanteiles und des Beteiligungsanschaffungskredites hat die steuerliche Beurteilung der Kreditzinsen nach dem allgemeinen Steuerrecht zu erfolgen. Wird die von einer Kapitalgesellschaft im Wege des vorbereitenden Anteilserwerbes erworbene Kapitalgesellschaft auf eine Schwestergesellschaft verschmolzen, geht die fremdfinanzierte Beteiligung an der übertragenden Gesellschaft unter und sind daher die auf die Zeiträume ab dem Beginn des dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tages entfallenden Aufwandszinsen Betriebsausgaben. BMF v. 25.02.1998.