( GmbHG § 30e Abs 1 ) Die gegen öffentliches Interesse verstoßende Verletzung zwingender Bestimmungen des GmbHG in einem Gesellschafterbeschluss (hier: Bestellung eines Arbeitnehmers zum Aufsichtsratsmitglied) kann das Firmenbuchgericht im Rahmen seiner materiellen Prüfungspflicht zum Inhalt der Abweisung eines Eintragungsgesuchs in das Firmenbuch machen.
OGH 6 Ob 174/97z v. 25.09.1997