( EStG § 23, UStG § 1 Abs 1 Z 1 ) Einkünfte aus der Prostitution unterliegen als solche aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer. Dabei ist insbesondere auch das Merkmal der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfüllt und von den Entgelten Umsatzsteuer zu entrichten. VwGH 97/15/0096 und 97/15/0097 v. 11.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)