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„Vorangehender“ Veranlagungszeitraum bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Lohnsteuer und AbgabenARD 4921/22/98 Heft 4921 v. 27.3.1998

( UStG § 20 Abs 3, Vlbg. FrVerkG § 4a ) Ein für die Abgabenbemessung (hier: Fremdenverkehrsbeitrag) „vorangehender“ Veranlagungszeitraum darf beim vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr nicht in das Kalenderjahr hineinreichen, für das die zu veranlagende Abgabe erhoben wird.

VwGH 93/17/0297 v. 24.11.1997

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