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Wohnungsüberlassung durch Kommanditgesellschaft an Komplementär-GmbH-Geschäftsführer und IFB

Lohnsteuer und AbgabenARD 4921/21/98 Heft 4921 v. 27.3.1998

BMF v. 03.03.1998

Für Gebäude darf ein IFB nur insoweit geltend gemacht werden, als sie unmittelbar dem Betriebszweck dienen oder für Wohnzwecke betriebszugehöriger Arbeitnehmer bestimmt sind (§ 10 Abs 5 EStG).

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