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Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger BUAG-Meldungen

ArbeitsrechtARD 4818/21/97 Heft 4818 v. 25.2.1997

( BUAG § 22, ASGG § 50 Abs 1 Z 5 ) Schadenersatzansprüche der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gegenüber Arbeitgebern wegen unrichtiger Meldungen werden zwar vom Gesetz nicht ausdrücklich als Arbeitsrechtssachen bezeichnet, sie sind aber unter die in § 50 Abs 1 Z 5 ASGG genannten Ansprüche zu subsumieren. Die Aufzählung in § 50 ASGG ist nicht taxativ, sondern demonstrativ.

OGH 4 Ob 2359/96g v. 17.12.1996

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