( BSVG § 3 Abs 1 ) Ist eine Jagdgesellschaft, an die eine Eigenjagd verpachtet wurde, mangels eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages, rechtlich nicht existent, erfolgt die Einbeziehung der Mitglieder der Jagdgesellschaft in die Unfallversicherung nach dem BSVG zu Unrecht. VwGH 95/08/0337 v. 23.04.1996. (Bescheid aufgehoben)