BMF v. 12.12.1996
Die Verwaltungspraxis (Abschn 81 Abs 13 EStR 1984) betrachtet in der Regel als gewerbliche Betätigung (Gewerbebetrieb)
- das saisonale Zimmervermieten von mehr als 10 Betten mit Verabreichung des Frühstücks
BMF v. 12.12.1996
Die Verwaltungspraxis (Abschn 81 Abs 13 EStR 1984) betrachtet in der Regel als gewerbliche Betätigung (Gewerbebetrieb)
- das saisonale Zimmervermieten von mehr als 10 Betten mit Verabreichung des Frühstücks