( EStG § 4 Abs 1 ) Das Wirtschaftsgut Pkw kann auch bei teilweiser Privatnutzung nicht in einen betrieblichen und einen privaten Anteil zerlegt werden, der bei der Veräußerung des Wirtschaftsgutes als den Veräußerungserlös mindernd zu berücksichtigen wäre.
VwGH 96/15/0124 v. 10.07.1996