( AZG § 26 ) Hat ein Arbeitgeber der Arbeitsinspektion unzureichende Arbeitszeitaufzeichnungen vorgelegt, verletzt er seine Mitwirkungspflicht im Verfahren, wenn er in einer abschließenden Äußerung auf Fragen der Behörden behauptet, Arbeitszeitaufzeichnungen für alle Bedienstete geführt zu haben. VwGH 95/02/0513 v. 23.02.1996. (Bescheid aufgehoben)