( AKG § 10 Abs 2 ) Arbeitnehmer des Wiener Bundesforschungs- und Prüfzentrums "Arsenal" sind keine Mitglieder der Arbeiterkammer, weil das "Arsenal" als "betriebsähnliche Einrichtung" eine Dienststelle des Bundes ist und seine Aufgaben mit Mitteln der Hoheitsverwaltung, z.B. mit Bescheiden, erfüllt. BMAS v. 15.05.1996. (SN v. 3. 12. 1996)
Anm.: Kundmachung dieses Budnesgesetzes in BGBl I 1997/15, ARD 4807/5/97.