vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Befristetes Pflegegeld

SozialversicherungARD 4781/13/96 Heft 4781 v. 4.10.1996

(BPGG § 4 Abs 1, ASVG § 256) Pflegegeld kann auch nur befristet zuerkannt werden und ist zu entziehen, wenn der Pflegegeldbezieher seine Mitwirkungs- und Duldungspflichten zur Wiederherstellung seiner, das Pflegegeld entbehrlich machenden Gesundheit, z.B. durch Nichtunterziehung einer zumutbaren Operation, verletzt.

OGH 10 Ob S 27/96 v. 12.03.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte