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Krankenversicherungsschutz im Ausland nach der Kündigung einiger Abkommen über Soziale Sicherheit durch Österreich

SozialversicherungARD 4781/14/96 Heft 4781 v. 4.10.1996

Trotz der erfolgten Kündigung der Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Bundesrepublik Jugoslawien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und der Türkei bleibt der Krankenversicherungsschutz für österreichische Urlauber und Geschäftsreisende voll aufrecht. Mit der Bundesrepublik Jugoslawien - einem der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien - wurde bei den in Wien geführten Regierungsverhandlungen ein neues Sozialversicherungsabkommen paraphiert. Dieses Abkommen, das - mit Ausnahme der Familienbeihilfe - wie bisher die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie das Arbeitslosengeld erfaßt, wird rückwirkend ab 1. 10. 1996 in Kraft treten.

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