(ASVG § 175 Abs 1) Ein Fußballwettkampf einer Mannschaft aus Betriebsangehörigen steht auch dann nicht unter UV-Schutz, wenn das Spiel auf die Arbeitszeit angerechnet wurde.
OGH 10 Ob S 2086/96d v. 07.05.1996
Steht der Wettkampfcharakter bei einer jedenfalls vier Fußballspiele gegen einen Gegner umfassenden Spieleserie mit einzelnen ausgewählten Betriebsangehörigen im Vordergrund, wobei diese selbst eine Platzbenützungsgebühr bezahlen mußten und am Ende der siegreichen Mannschaft ein Pokal überreicht wurde, liegt keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vor. Diese hätte vorausgesetzt, daß alle oder zumindest ein weit überwiegender Teil der Betriebsangehörigen daran teilgenommen hätten.