(BAG § 15 Abs 4 lit b, GlbG § 2 Abs 1b) Sexuelle Anspielungen des Lehrberechtigten auf ein Lehrmädchen vor Kunden, Ehrverletzungen und das Verlangen nach aufreizender Bekleidung in einem Friseursalon berechtigen das Lehrmädchen auch dann zum vorzeitigen Austritt, wenn der Lehrberechtigte nicht auf die Ungesetzlichkeit seines Handelns hingewiesen wurde.
ASG Wien 30 Cga 223/95y v. 02.05.1996, Berufung erhoben