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Eigenmächtiger Zeitausgleich nach Widerruf der Berechtigung

ArbeitsrechtARD 4779/27/96 Heft 4779 v. 27.9.1996

(AngG § 27 Z 4) Beharrt ein Arbeitnehmer auf seiner beim Betriebsübergeber gepflogenen Praxis, Freizeitausgleich selbständig zu programmieren, stellt die Fortsetzung dieser Übung beim Betriebsübernehmer gegen dessen ausdrückliche Weisung für die Zukunft Arbeitsverweigerung dar.

OGH 9 Ob A 181/95 v. 31.01.1996

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