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Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Mitunternehmerschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 4778/34/96 Heft 4778 v. 24.9.1996

(KStG § 2 Abs 2, EStG § 4 Abs 4, § 23 Z 2) Angemessene Leistungsvergütungen (hier: Darlehenszinsen) eines Betriebes gewerblicher Art einer Trägerkörperschaft öffentlichen Rechts, der als Gesellschafter eine Mitunternehmerschaft eingegangen ist, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

VwGH 93/15/0209 v. 27.03.1996

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