(EStG § 16 Abs 1 Z 4) Krankenversicherungsbeiträge eines österreichischen Grenzgängers in Deutschland an eine private deutsche Krankenversicherung sind keine Werbungskosten.
VwGH 95/14/0155 v. 30.04.1996
Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG 1988 sind Beiträge des Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten. Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. § 16 Abs 1 Z 4 lit g EStG 1988 zählt zu den Werbungskosten Beiträge von Grenzgängern zu einer inländischen oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung.