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Private Krankenversicherungsbeiträge von Grenzgängern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4778/33/96 Heft 4778 v. 24.9.1996

(EStG § 16 Abs 1 Z 4) Krankenversicherungsbeiträge eines österreichischen Grenzgängers in Deutschland an eine private deutsche Krankenversicherung sind keine Werbungskosten.

VwGH 95/14/0155 v. 30.04.1996

Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG 1988 sind Beiträge des Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten. Gemäß § 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. § 16 Abs 1 Z 4 lit g EStG 1988 zählt zu den Werbungskosten Beiträge von Grenzgängern zu einer inländischen oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung.

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