(AngG § 23 Abs 6, UrlG § 9 Abs 3, ABGB § 1438) Gehaltsvorschüsse können gegen eine Abfertigung oder Urlaubsentschädigung im Todesfall auch dann nicht aufgerechnet werden, wenn die Erben keine Erbserklärung abgegeben, sondern auf die Erbschaft verzichtet haben.
OGH 9 Ob A 2012/96i v. 15.05.1996