(AngG § 27 Z 6) Die Äußerung, ein Vorgesetzter sei einem egal oder "wurst", stellt keine Beleidigung dieser Person dar, sondern zeugt zwar von einer eher gleichgültigen Einstellung zur Arbeit, ihr kommt aber, erst recht wenn es sich um eine einmalige Situation handelt, nicht das Gewicht eines Entlassungsgrundes zu. ASG Wien 29 Cga 34/93v v. 13.11.1995, Berufung erhoben.