(EStG § 25, § 22 Z 1, § 47, § 109) Die Beantwortung der Frage nach der Art der Einkünfte eines Lehrbeauftragten (aus selbständiger Arbeit oder aus einem Dienstverhältnis) hängt vom Gesamtbild der Verhältnisse in Zusammenhang mit der Frage des Unternehmerwagnisses, der Weisungsgebundenheit und - insbesondere - der organisatorischen Eingliederung in den Institutsbetrieb ab*.
VwGH 94/15/0123 v. 22.02.1996