(ANSchG § 31 Abs 2, § 22c) Ein Verstoß gegen den mit "Einrichtungen und Mindesteinsatzzeit der betriebsärztlichen Betreuung" überschriebenen § 22c ANSchG wurde vom Gesetzgeber (des alten Arbeitnehmerschutzgesetzes) nicht unter Strafe gestellt. VwGH 95/02/0211, VwGH 95/02/0213, VwGH 95/02/0216. v. 10.10.1995undVwGH95/02/0214,VwGH95/02/0215v.17.11.1995.