(ABGB § 1497) In analoger Anwendung des Verjährungsrechts auf eine arbeitsrechtliche Verfallsklausel wird mit dem in einer als Teilzahlung gekennzeichneten Leistung zum Ausdruck kommenden Anerkenntnis die KV-Verfallsfrist zunächst unterbrochen und beginnt sodann wieder von neuem zu laufen. OLG Wien 8 Ra 148/95 v. 21.12.1995.
Anm.: bestätigt durch OGH 9 Ob 2040/96g v. 10. 4. 1996 = ARD 4770/10/96