(AuslBG § 4 Abs 6 Z 2 lit a) Die Erhaltung einer inländischen Arbeitskraft oder die mögliche Schaffung inländischer Arbeitsplätze im Zuge einer zu erwartenden Unternehmensexpansion reicht als Schlüsselkraftargument nicht aus. Der Begriff der Schlüsselkraft nach § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG umfaßt außerdem mehr als den Umstand allein, daß jeder Arbeitnehmer notwendigerweise in Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben zur Erreichung der Unternehmensziele und damit - unabhängig von der Betriebsgröße - zur Sicherung des Bestandes des Unternehmens seinen Beitrag leistet. VwGH 94/09/0379 v. 07.09.1995.