(AuslBG § 2 Abs. 2) Werden Ausländer mit einfachsten Grabungsarbeiten ohne gesonderten Tätigkeitsbereich unter der Weisungsbefugnis eines örtlichen Baustellenleiters betraut, ist von einer Beschäftigung in einem Dienstverhältnis auszugehen, auch wenn für diese Arbeiten "Werkvertragsurkunden" ausgestellt wurden. VwGH 94/09/0164 v. 07.09.1995. (Bescheid aufgehoben)