(ASVG § 25, § 87) Rechtspersönlichkeit und Rechtsmittelfähigkeit in einer Sozialrechtssache betreffend Ausgleichszulage eines Arbeiters hat nur die Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter (mit Sitz in Wien) und nicht die einzelnen Landesstellen. OGH 10 Ob S 177/93 v. 23.11.1993.