Die Anknüpfung an die Auslastung der Richter widerspricht nicht dem Grundsatz der festen Geschäftsverteilung.
Ra 2024/11/0082
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Anknüpfung an die Auslastung der Richter widerspricht nicht dem Grundsatz der festen Geschäftsverteilung.
Ra 2024/11/0082
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
