Für die Auslegung eines Rechtsmittels ist dessen Gesamtinhalt maßgeblich und nicht allein der Wortlaut.
Ra 2026/03/0003
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Für die Auslegung eines Rechtsmittels ist dessen Gesamtinhalt maßgeblich und nicht allein der Wortlaut.
Ra 2026/03/0003
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
