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Bemessungsgrundlage für den Wertersatzverfall

RechtsprechungJudikaturSeverin GlaserAnwBl 2026/25AnwBl 2026, 32 Heft 1 v. 21.1.2026

Von diesen Grundsätzen ausgehend ist somit zur Bemessung des nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärenden Geldbetrags zunächst - bezogen auf den Zeitpunkt der Erlangung - der deliktisch erlangte Vermögenswert zu ermitteln, sodann sind diesem allfällige Nutzungen im Sinn des § 20 Abs 2 StGB [...] hinzuzurechnen.

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