Die Regelung des § 1070 ABGB, wonach das Wiederkaufsrecht dem Verkäufer nur für die Dauer seiner Lebenszeit zusteht und weder auf seine Erben noch auf sonstige Dritte übertragen werden kann, ist zwingendes Recht.
Die Regelung des § 1070 ABGB, wonach das Wiederkaufsrecht dem Verkäufer nur für die Dauer seiner Lebenszeit zusteht und weder auf seine Erben noch auf sonstige Dritte übertragen werden kann, ist zwingendes Recht.
