Mit 1. 7. 2022 ist die Verpflichtung zur strukturierten Übermittlung von Firmenbuchgesuchen (§ 1 Abs 3 Z 3 sechster Fall ERV 2021) in Kraft getreten. Die Anwaltssoftware-Anbieter stellen Ihnen zu diesem Zweck entsprechende Eingabemasken bereit.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.