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Strukturierte Firmenbucheingaben

Wichtige InformationenAufsatzN. N.AnwBl 2022, 344 Heft 7 und 8 v. 15.7.2022

Mit 1. 7. 2022 ist die Verpflichtung zur strukturierten Übermittlung von Firmenbuchgesuchen (§ 1 Abs 3 Z 3 sechster Fall ERV 2021) in Kraft getreten. Die Anwaltssoftware-Anbieter stellen Ihnen zu diesem Zweck entsprechende Eingabemasken bereit.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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